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17.07.2010
EuK will Akademie Boll neu ordnen
Synodale von „Evangelium und Kirche“ haben auf der Sommersynode einen Antrag eingebracht, nach dem die Evangelische Akademie Bad Boll neu strukturiert werden soll. Die Kernkompetenzen sollen gestärkt werden, angesiedelte Fachdienste sollen in andere Zuständigkeiten überführt werden. Schon im Vorfeld der Synodaltagung hat EuK einen Vorschlag für eine zukunftsorientierte Struktur für die Akademie zur Diskussion gestellt, die unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht.
Hier der Antrag im Wortlaut:
„Der Oberkirchenrat wird gebeten, die Evang. Akademie Bad Boll bei größerer Eigenverantwortung neu zu ordnen. Die in der Evang. Akademie angesiedelten Fachdienste sind in geeignete Zuständigkeiten zu überführen, damit die Akademie ihrer Kernkompetenz besser gerecht werden kann (Politik, Internationales, Wirtschaft, Kultur).“
Weitere Anträge
Bei der Sommertagung der Landessynode wurden weitere selbständige Anträge von Synodalen eingebracht, die in die jeweils zuständigen Ausschüsse zur weiteren Bearbeitung verwiesen wurden. Hier finden Sie eine Übersicht, durchaus aus Sicht von EuK pointiert:
Anträge mehrerer Gesprächskreise
Artikel zu Glaubensthemen für Seniorenzeitschriften
Im Rahmen der Altenpflegeheimseelsorge soll ein Materialdienst eingerichtet werden, der Seniorenzeitschriften und die Hausredaktionen von Pflegeheimen mit Artikeln zu Glaubensthemen versorgt. Dafür haben sich in ihrem Antrag Synodale aller Gesprächskreise stark gemacht.
Gemeindeassistenten sollen Pfarrer entlasten
Ein wohl von „Kirche für Morgen“ initiierter, aber von Synodalen aller Gruppen unterstützter Antrag zielt darauf ab, ehrenamtliche „Gemeindeassistenten“ einzuführen, die den jeweiligen Pfarrer vor Ort von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben entlasten, so dass Seelsorge und Verkündigung gestärkt werden. Ein für KfM überraschender Ansatz, nachdem diese Gruppe die Pfarrer doch vorrangig als Trainer sieht, die Ehrenamtliche auf die Kanzel lassen und zur Seelsorge befähigen sollen, anstatt diese Tätigkeiten selber auszuüben.
Anträge der „Lebendigen Gemeinde“ (LG)
Vikarsausbildung gesetzlich regeln
Die Vikarsausbildung soll nach dem Willen der LG gesetzlich geregelt werden. Dazu wird der Oberkirchenrat gebeten, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten und in die Synode einzubringen.
Pfarrstellenabbau abfedern
Die LG möchte den Abbau von Pfarrstellen durch den PfarrPlan 2018 abfedern, indem sie dazu auffordert, Maßnahmen zu ergreifen, die die Reduzierung oder gar den Wegfall von Pfarrstellen mildern, z.B.: ehrenamtliche Gemeindeleiter schulen, das Pfarrhaus an kirchliche Mitarbeiter vermieten oder die Möglichkeit prüfen, dass Gemeinden den Stellenanteil ihrer (reduzierten) Pfarrstellen aus eigenen Mitteln aufstocken können. Auch der EuK-Vorschlag, Gemeindestellen mit Sonderstellen zu kombinieren, wird aufgenommen.
Anträge der „Offenen Kirche“ (OK)
Prälaten und Oberkirchenräte geregelt wählen
Die OK möchte, dass Prälaten und Oberkirchenräte nicht mehr wie bisher ohne gesetzliche Regelung gewählt werden. Dazu soll die Wahl dieser Funktionen in der Kirchenverfassung verankert werden. Diese Änderung der Verfassung bräuchte eine Zweidrittelmehrheit in der Synode. Die OK will mit Ihrem Antrag nach eigenen Angaben der „diffusen Ablehnung“ des Oberkirchenrates entgegenwirken und dem Amt der Prälaten und Oberkirchenräte mehr Legitimation verleihen. In der Vergangenheit hatte die OK in solchen Angelegenheiten immer mit dem Wunsch nach mehr Transparenz argumentiert.
Jugendkirchen fördern und verbreiten
Die OK bemängelt, dass es im Bereich der württ. Landeskirche nur eine Jugendkirche in Städten gibt (Stuttgart) und bittet den Oberkirchenrat, die bisherigen Erfahrungen zu bündeln und für mittelgroße Städte zu übersetzen. In der Begründung des Antrags schreiben die OK-Synodalen, wie sie sich eine Jugendkirche vorstellen: Kunst, Kultur, Begegnungen, Experimente. Betont werden die „ästhetischen Dimensionen“. Von Evangelium ist nicht die Rede.
Kirchenbezirke und Verwaltungsstellen reformieren
Die OK will die Kirchenbezirke soweit zusammenlegen, dass sie den Landkreisen weitgehend entsprechend, also „kreisscharf“ gestalten. Dadurch können Dekansstellen abgebaut werden, wobei Stellen für Co-Dekane, die die Dekane unterstützen, neu eingerichtet werden müssten. Die OK hat ihren Antrag detailliert ausgearbeitet und erkennt ein Sparpotenzial von 2 Millionen Euro.
Mit ihrem Antrag hat die OK ein altes Thema aufgenommen und weiterentwickelt. Schon in der Frühjahrssynode 2004 hat der OKR eine förmliche Anfrage von Harald Klingler (LG) beantwortet, der nach den Konsequenzen für die Kirche aus der staatlichen Verwaltungsreform 2005 gefragt hatte. Im Sommer 2006 hatte der EuK-Synodale Jochen Krüger noch einmal deutlich die Frage nach den „kreisscharfen“ Kirchenbezirken gestellt. Der jetzige OK-Antrag wurde in den entsprechenden Ausschuss verwiesen.
Antrag von „Kirche für Morgen“ (KfM)
Gemeindepfarrstellen anders finanzieren
Die Synodalen von KfM haben, unterstützt von Synodalen der LG, einen Antrag eingebracht, der die alternative Finanzierung von Pfarrstellen für Gemeinden ausloten soll. Dieses Anliegen steckt auch im Antrag der LG, den Pfarrstellenabbau abzufedern (s.o.).
Autor: Andreas Roß
